am 02.03.2016
Es ist beschlossene Sache: Der Reformationstag wird im Jahr 2017 einmalig zum bundesweiten gesetzlichen Feiertag. Grund dafür ist das 500. Reformationsjubiläum. Damit die Urlaubstage automatisch richtig berechnet werden, haben wir den Reformationstag für nächstes Jahr bereits als freien Tag eingetragen.
Wie Sie vielleicht schon gehört haben, ist der Reformationstag im Jahr 2017, am 31.10.2017, ein bundesweiter Feiertag in Deutschland. Normalerweise ist der Reformationstag nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein fester Feiertag. Grund für den einmalig bundesweiten Feiertag ist das 500. Reformationsjubiläum.
Damit die Urlaubstage auch in allen anderen Bundesländern (Berlin, Baden Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland) richtig berechnet werden, haben wir vorgesorgt. Dafür haben wir in Ihrem Kundenkonto einen freien Tag angelegt, der den Standorten zugeordnet wird, in denen der Reformationstag üblicherweise kein gesetzlicher Feiertag ist. Beachten Sie bitte, dass Sie für den Standort den Feiertag NICHT aktivieren, da der Feiertag dann auch für alle anderen Jahre aktiv ist.
Da der 31.10.2017 auf einen Dienstag fällt, könnten Sie den 30.10.2017 als Brückentag nehmen und damit ein verlängertes Wochenende genießen.
Eine übersichtliche Darstellung aller Feiertage und Brückentage finden Sie hier.