Hinweis: Aus Gründen der Leserlichkeit und Barrierefreiheit nutzen wir nachfolgend das generische Maskulinum unabhängig vom jeweiligen Geschlecht (w/m/d).
1.1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen timetape, Simon Walther, Fritz-Keller-Str. 4, 64747 Breuberg, (nachfolgend Anbieter genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die AGB, in der mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter gesondert auf diese hinweisen muss.
1.3) Das Produktangebot unter der Domain timetape.de richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.4) Vertragssprache ist deutsch.
2.1) Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung einer Onlineplattform zur Verwaltung von An- und Abwesenheiten für Mitarbeiter (nachfolgend timetape genannt) zur Nutzung durch den registrierten Kunden mittels Datenfernverbindung über das Internet. Mit Bereitstellung der Plattform erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung mittels Internets auf die Softwarelösung zuzugreifen und sämtliche Funktionalitäten zur An- und Abwesenheitsverwaltung seiner Mitarbeiter zu nutzen. Die Nutzung umfasst dabei die Möglichkeit An- und Abwesenheiten zu erstellen und zu verwalten. Die Anzahl der berechtigten Nutzer kann jederzeit während der Vertragslaufzeit gegen entsprechendes Entgelt erweitert werden.
2.2) timetape wird grundsätzlich über einen gängigen, aktuellen Webbrowser genutzt. Wünscht der Kunde eine Installation von timetape im Intranet des Kunden, bedarf es hierzu einer gesonderten Vereinbarung.
2.3) Die Datenübernahme vorhandener Daten des Kunden ist nicht Vertragsgegenstand, kann jedoch gesondert gegen Entgelt vereinbart werden.
3.1) Die Darstellung der Produkte unter timetape.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung durch den Kunden dar.
3.2) Der Kunde kann die Leistung innerhalb der kostenlosen Testphase durch Anklicken des Buttons [Kostenlos anmelden] und Registrierung testen. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Nutzung endet automatisch mit Ablauf der unentgeltlichen Testphase, ohne dass es weiterer Handlungen bedarf. Die Testphase beginnt mit Zugang der Login-Daten, die der Anbieter dem Kunden an die von diesem mitgeteilte E-Mailadresse sendet.
3.3) Alternativ besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der kostenlosen Testphase kostenpflichtige Leistungspakte zu buchen. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Anbieter per E-Mail nach Eingabe der Rechnungsdaten, Auswahl des jeweiligen Leistungspakets, Akzeptieren dieser AGB und Anklicken des Buttons [jetzt zahlungspflichtig bestellen] durch den Kunden zustande. Der Anbieter nimmt das Angebot innerhalb von 24 Stunden an. Die Plattform kann ab diesem Zeitpunkt über einen Kunden-Account genutzt werden. Erfolgt keine fristgerechte Annahme des Angebotes seitens des Anbieters, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.4) Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Anbieter sendet dem Kunden die Bestelldaten jedoch per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit unter https://www.timetape.de/de/agb/ eingesehen und gespeichert werden.
4.1) Der Anbieter stellt dem Kunden gegen Entgelt eine IT-Infrastruktur zur Verfügung, deren konkreter Inhalt und Umfang sich aus der Funktionsbeschreibung unter timetape.de ergibt. Mit Aushändigung der Zugangsdaten gilt timetape als betriebsfähig bereitgestellt. Bei Nutzung von timetape im Intranet des Kunden gilt timetape nach Installation durch den Anbieter und Aushändigung der Zugangsdaten als betriebsfähig bereitgestellt.
4.2) Der Anbieter wird für die Erbringung der Leistungen die notwendigen technischen Serverlandschaften bereitstellen, pflegen und warten. Der Anbieter ist -vorbehaltlich datenschutzrechtlicher Vereinbarungen mit dem Kunden- insoweit berechtigt, sich Drittunternehmen als Subunternehmen zu bedienen.
4.3) Der Anbieter sichert täglich den Datenbestand der Server mit einem aktuellen Datensicherungsmedium. Eine vertragliche Verpflichtung zur Archivierung der Datensicherungsmedien besteht nicht. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Herausgabe des Datensicherungsmediums.
4.4) Der Verantwortungsbereich des Anbieters beginnt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist die Schnittstelle (das Gateway) des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet.
4.5) Der Anbieter ist berechtigt, timetape in einem Maße zu verändern und zu optimieren (bspw. aus Gründen der IT-Sicherheit), die den Vertragszweck des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich beeinträchtigen oder gefährden.
4.6) Im Hinblick auf unentgeltlich angebotene Leistungen ist der Anbieter berechtigt, diese jederzeit ohne Ankündigung einzustellen.
5.1) Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt und vollständig sind. Er wird den Anbieter unverzüglich über Änderungen der zur Durchführung des Vertrags notwendigen Daten informieren. Er wird die IT-Infrastruktur zudem nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen und alle zur Leistungsabwicklung dieses Vertrags notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
5.2) Der Kunde wird die ihm, bzw. den autorisierten Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür erlangt, dass die Zugangsberechtigung von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurde, ist er verpflichtet den Anbieter umgehend hiervon zu informieren.
5.3) Der Kunde wird es unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die vom Anbieter betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen.
5.4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die notwendige Hard- und Software für die Internetnutzung sowie der erforderliche Internetzugang vorhanden sind. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass gängige Internetbrowser genutzt und auf aktuellem Stand gehalten werden. Die Bereitstellung dieser Voraussetzungen sowie der Telekommunikationsdienste der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Kunden eingesetzten Geräten sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, sondern obliegen dem Kunden.
5.5) Dem Kunden obliegt es, angemessene und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Daten aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre. Die Haftung nach Ziffer 9.3 und 9.4 bleibt unberührt.
5.6) Bei der Nutzung von timetape wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze (insbesondere Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), etc.) und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten.
6.1) Der Kunde und die von ihm berechtigten Nutzer (Mitarbeiter) erhalten gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses zeitlich beschränkte, nicht übertragbare oder unterlizenzierbare Recht, auf timetape mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit timetape verbundenen Funktionalitäten im Umfang des vereinbarten Vertragszweckes zu nutzen. Eine Überlassung von Software erfolgt nicht, so dass darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an Softwareapplikationen, Schnittstellen, Quellcodes oder der Betriebssoftware nicht eingeräumt werden.
6.2) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Vergütung und wird bis zur Zahlung nur widerruflich eingeräumt. Die begründete Geltendmachung von Zurückbehaltungs- oder Gewährleistungsrechten des Kunden berechtigten nicht zum Widerruf des Nutzungsrechts.
6.3) Der Kunde ist nicht berechtigt, timetape über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, timetape oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
7.1) Der Anbieter gewährt eine Verfügbarkeit von 99% pro Kalenderjahr abzüglich der vereinbarten Wartungsfenster sowie abzüglich solcher Ausfallzeiten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
7.2) Der Anbieter ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung der Anwendung aus diesem Grund einzustellen oder zu beschränken (sog. Downtime). Die Downtime darf jedoch pro Monat drei Stunden nicht überschreiten. Sie erfolgt zudem außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von 19 – 6 Uhr. Sofern dies nicht möglich ist, wird der Anbieter den Kunden spätestens drei Tage vor der geplanten Downtime informieren.
7.3) Der Anbieter behält sich vor, die mit timetape verbundenen Funktionen vorübergehend ganz oder teilweise einzustellen oder einzuschränken, sollten Unregelmäßigkeiten in der Nutzung von timetape durch den Kunden oder den Anbieter festgestellt werden (bspw. bei DoS Attacken etc.). Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich informieren.
7.4) Unabhängig von der Verfügbarkeitsquote bleibt die Haftung des Anbieters gemäß Ziffer 9.3. und 9.4. dieser AGB unberührt.
8.1) Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind, gelten Preise netto in EURO zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2) Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren für alle anfallenden Entgelte. Dies gilt auch für neue vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt am nächsten Geschäftstag, frühestens 24 Stunden, nachdem der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt hat. Die Frist für die Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) wird entsprechend verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Anbieter verursacht wurde.
8.3) Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail versandt. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Darüber hinaus werden Rechnungen unter dem Menüpunkt „Konto“ – „Rechnungen“ hinterlegt und können jederzeit vom Kunden heruntergeladen werden. Bei der Zahlart SEPA-Lastschrift informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail rechtzeitig über den Termin der SEPA-Lastschrift (SEPA-Pre-Notification).
8.4) Abrechnungen erfolgen nach Wahl des Kunden entweder monatlich oder jährlich. Abrechnungszeiträume können über den Menüpunkt „Konto“ jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zum nächsten Fälligkeitszeitpunkt geändert werden.
8.5) Befindet sich der Kunde bei monatlicher Zahlweise in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen, bei jährlicher Zahlweise mindestens 60 Tage in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, den Zugang zu timetape nach Androhung per E-Mail und Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist vorläufig bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Der Anbieter wird dem Kunden den avisierten Termin für die vorläufige Sperrung im Rahmen der Androhung mitteilen.
9.1) Sofern nicht nachfolgend abweichend vereinbart, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Die Gewährleistung des Anbieters erstreckt sich nicht auf solche Schäden und / oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt. Der Kunde wird den Anbieter auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung von Fehlern unterstützen.
9.2) Tritt an den vom Anbieter erbrachten Leistungen ein Mangel auf, wird der Anbieter diesen innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).
9.3) Der Anbieter haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs des Anbieters für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
9.4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs des Anbieters oder der vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
9.5) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziffer 9.3. und 9.4. vor.
9.6) Der Anbieter haftet weder für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung (Telefon- / ISDN / DSL –Leitungen etc.) zu seinem Server bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Anbieters stehen. Der Anbieter haftet ferner nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, der Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.
9.7) Die Haftung des § 536 a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Ziffern 9.3. und 9.4. dieser AGB bleiben unberührt.
9.8) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
9.9) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, und Organe und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.1) Der Anbieter wird die ihm zugänglich gemachten Informationen und Daten vertraulich behandeln und während der Dauer der Geschäftsbeziehung ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht außerhalb des Vertragszweckes verwerten, nutzen oder Dritten zugänglich machen. Die Weitergabe an Dritte, die einer gesetzlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegen (bspw. Rechtsanwälte), ist nicht zustimmungspflichtig. Die Weitergabe an Mitarbeiter, welche die Informationen für ihre Tätigkeit bei Durchführung von vertragsgegenständlichen Leistungen benötigen, bedarf ebenfalls keiner Zustimmung. Der Anbieter stellt jedoch sicher, dass solche Mitarbeiter schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über etwaige unbefugte Offenlegungen oder einen möglichen Verlust vertraulicher Informationen.
10.2) Ziffer 10.1 findet keine Anwendung für Informationen, die der Anbieter nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhalten wird, bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt wurden, beim Anbieter bereits zuvor vorhanden waren.
10.3) Das Offenlegungsverbot gemäß Ziffer 10 gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Der Anbieter wird sich nach besten Kräften gegenüber den die Offenlegung anordnenden behördlichen Stellen dafür einsetzen, dass sämtliche vertraulichen Informationen, die offen zu legen sind, vertraulich behandelt werden.
10.4) Die Vertraulichkeitsbindung bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten besteht die Vertraulichkeitsbindung zeitlich unbegrenzt.
11.1) Die Parteien werden geltendes Datenschutzrechts (insb. DSGVO, BDSG, etc.) beachten und vor Nutzung den für die Nutzung erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 DSGVO schließen, da der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO ist.
11.2) Informationen zur Datenerhebung durch den Anbieter können den Datenschutzhinweisen unter https://www.timetape.de/de/datenschutz/ des Anbieters entnommen werden.
11.3) Der Kunde steht als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO dafür ein, dass er zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten über timetape berechtigt ist und die Nutzung von timetape nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Der Kunde hat insoweit insbesondere sicherzustellen, dass eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegt und von der Verarbeitung Betroffene transparent über die Datenverarbeitung und die Betroffenenrechte informiert werden. Der Kunde stellt den Anbieter im Falle eines diesbezüglichen Verstoßes von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei, es sei denn er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten oder diese ist bereits verjährt.
12.1) Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
12.2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Beendigung des jeweiligen Abrechnungszeitraums über sein Kundenkonto im Menüpunkt „Konto“ oder per E-Mail zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen.
12.3) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen drei Monate vor Ablauf des gewählten Abrechnungszeitraums zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zu kündigen. Kündigungen bedürfen der Textform.
12.4) Soweit der Anbieter nicht gesetzlich zur Aufbewahrung / Speicherung der Daten verpflichtet ist oder die Parteien eine abweichende Regelung getroffen haben, löscht der Anbieter vom Kunden eingepflegte Inhalte unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.1) Der Anbieter behält sich vor, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Anbieter nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Kunden zumutbar ist.
13.2) Registrierten Kunden werden Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde der Geltung der geänderten Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Anbieter widersprochen hat und der Anbieter auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.
14.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
14.2) Der Sitz des Anbieters ist Gerichtsstand, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Gerichtsstand gilt in den Fällen des Satz 1 im Sinne eines besonderen Gerichtsstands als vereinbart, der mithin sonstige gesetzliche Gerichtsstände unberührt lässt.
14.3) Die Parteien werden ihre Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, von der jeweils anderen Partei an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
14.4) Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform (bspw. E-Mail). Mündliche Abreden und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
14.5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB oder einer der Verträge eine Regelungslücke enthalten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.
Stand: 29.01.2026
Download als PDF-Datei: https://www.timetape.de/pdf/AGB-timetape.pdf