Urlaubsanspruch während Elternzeit:
Ein Arbeitgeber-Leitfaden

Unter dem Begriff Elternzeit definiert man in Deutschland eine gesetzlich geregelte Auszeit vom Beruf. Diese steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland zur Verfügung, um sich nach der Geburt eines Kindes um dessen Betreuung und Erziehung zu kümmern. Wie das Statistische Bundesamt ausgibt, waren im Jahr 2022 gut ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter 6 Jahren ist, in Elternzeit. Unter den Vätern traf Elternzeit nur auf 1,9 % zu. Dieser Artikel beschäftigt sich im Besonderen mit der Frage, wie der Urlaubsanspruch während der Elternzeit geregelt ist und worauf Arbeitgeber in Bezug auf den Urlaubsanspruch achten sollten.

Take-aways zum Urlaubsanspruch während Elternzeit

  • Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub.
  • Pro Monat Elternzeit können 1/12 des individuellen Urlaubsanspruchs vom Arbeitgeber abgezogen werden.
  • Der während der Elternzeit angesammelte Urlaubsanspruch muss entweder im laufenden oder im unmittelbar darauf folgenden Urlaubsjahr genommen werden.

Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin hat gemäß Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Tagen pro Jahr. Sie geht für sechs Monate in Elternzeit. Ihr Urlaubsanspruch reduziert sich für dieses Jahr um die Hälfte (6/12 x 30 Tage, = 15 Tage).

Resturlaubstage aus dem laufenden oder nächsten Urlaubsjahr müssen dem Arbeitnehmer während der Elternzeit gewährt werden. Bei einer Kündigung während der Elternzeit besteht ein Rechtsanspruch auf Abgeltung der Resturlaubstage durch Auszahlung.

Was gilt, wenn Eltern während der Elternzeit weiterhin Teilzeit arbeiten?

In Deutschland haben Arbeitnehmer, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, grundsätzlich den gleichen Mindest-Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte:

  • 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche.
  • 20 Werktage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Der Urlaubsanspruch von Beschäftigten in Teilzeit wird anteilig zur Arbeitszeit berechnet.


Für die Praxis bedeutet dies:

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch wird entsprechend der Teilzeitquote gekürzt. Bei einer 50-Prozent-Teilzeitregelung würden einem Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche mindestens 10 Tage Erholungsurlaub zustehen. Die meisten Unternehmen in Deutschland gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. In diesem Fall richtet sich der Urlaubsanspruch nach der betrieblichen Regelung.

Arbeiten die Mutter oder der Vater während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit im Betrieb, ergibt sich der Urlaubsanspruch aus der Summe des Anspruchs vor der Elternzeit und des anteiligen Anspruchs für die Teilzeitbeschäftigung. Es ist erlaubt, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt während der Elternzeit zu arbeiten.

Elternzeit für Väter und Urlaubsanspruch – das gilt im Arbeitsrecht

Auch Väter haben Anspruch auf Elternzeit. Die Rahmenbedingungen sind für beide Elternteile aufgrund des § 15 des BEEG identisch. Der Gesetzgeber gibt vor:

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen.“

Es gibt somit keine Unterschiede zwischen Vätern und Müttern hinsichtlich der Gewährung von Elternzeit und Elterngeld und der Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit.

Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Nach dem Ende der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, den vor der Elternzeit nicht genommenen Urlaub im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr zu beanspruchen. Dies legt der § 17 des BEEG nahe, wenn gesagt wird:

„Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.“

Dies bedeutet für HR-Verantwortliche und Unternehmen, dass Eltern ein erworbener Urlaubsanspruch vor der Elternzeit in den Jahren nach der Elternzeit gewährt werden muss.

Wichtige Fragen und Antworten:

Hat man einen Urlaubsanspruch in der Elternzeit?

Während der Elternzeit besteht generell kein unmittelbarer Anspruch auf Urlaub. Ein bestehender Urlaubsanspruch kann jedoch in die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden.

Was passiert mit Urlaub vor der Elternzeit?

Der Urlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht verbraucht wurde, bleibt erhalten und kann nach der Elternzeit genommen werden.

Wie viel Urlaub steht Eltern vor Mutterschutz und Elternzeit zu?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bis zum Beginn der Mutterschutzfrist und zum Eintritt in die Elternzeit die volle gesetzliche Anwartschaft auf Erholungsurlaub. In der Elternzeit wird kein weiterer Anspruch auf Erholungsurlaub erworben.

Bis wann muss Urlaub von vor der Elternzeit genommen werden?

Der Urlaubsanspruch, der sich der Elternzeit angesammelt hat, muss innerhalb des laufenden oder des darauf folgenden Urlaubsjahres genommen werden.

Urlaubsanspruch Elternzeit ausschließen – geht das?

Arbeitgeber können den Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht vollständig ausschließen. Eine Kürzung ist nur für volle Kalendermonate möglich. Darüber hinaus muss die Kürzung dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt werden.

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