Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen: So geht’s

Wie das Statistische Bundesamt (DeStatis) berichtete, arbeiteten im Jahr 2022 30 % aller Angestellten in Teilzeit. Fast 50 % aller weiblichen Beschäftigten gehen nach der Erhebung des Statistischen Bundesamts einer Teilzeitbeschäftigung nach. Mit knapp 13 % liegt die Teilzeitquote bei Männern deutlich niedriger. Dieser Artikel geht auf eine wesentliche Frage für Teilzeitbeschäftigte ein, die häufig zur Diskussion anregt: Welcher Urlaubsanspruch besteht bei Teilzeit und wie berechnen Mitarbeiter oder HR-Professionals den Urlaubsanspruch bei Teilzeit gesetzeskonform?

Take-aways zum Thema Urlaubsanspruch bei Teilzeit:

  • Jeder Arbeitnehmer hat pro Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • Teilzeitbeschäftigten steht im Verhältnis die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zu, wie in Vollzeit beschäftigten.
  • Bei der Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs ist die Anzahl der wöchentlich gearbeiteten Tage entscheidend und nicht die Stundenanzahl.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit: Das sind die Fakten

Teilzeitbeschäftigte haben genauso wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) bestimmt:

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“

Als Arbeitnehmer definiert das Gesetz alle Arbeiter und Angestellten und ebenso Auszubildende. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechstagewoche. Für Arbeitnehmer, die an 5 Tagen pro Woche arbeiten, beträgt der Mindest-Urlaubsanspruch 20 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: Berechnungsgrundlagen

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird auf Basis der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet. Die tägliche Arbeitszeit an einem Arbeitstag hat für die Berechnung der Urlaubstage keine Relevanz.

Um den Urlaubsanspruch bei Teilzeit zu errechnen, wird der gesetzliche Mindesturlaub oder der arbeitsvertraglich zugesicherte Urlaub auf die tatsächlich gearbeiteten Tage umgerechnet. Die Formel lautet wie folgt:

Urlaubsanspruch in Tagen = (Arbeitstage pro Woche / 6) * 24 Tage

Wichtig: Erhält ein Arbeitnehmer statt des gesetzlichen Mindesturlaubs mehr freie Tage, ersetzt man in der Formel die Anzahl der Tage und passt ggf. die Anzahl der Arbeitstage pro Woche an. Für einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen in einer 5-Tage-Woche lautet die Formel:

Urlaubsanspruch in Tagen = (Arbeitstage pro Woche / 5) * 30 Tage

Beispiele für die Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitmodelle bieten Arbeitnehmern flexible Arbeitszeitoptionen. Eine Tätigkeit in Teilzeit kann den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Familien, Alleinerziehenden oder Rentnern häufig besser gerecht werden als das Arbeiten in Vollzeit. Die verschiedenen Teilzeitmodelle variieren in Bezug auf die Anzahl der Stunden und Arbeitstage pro Woche. Sie ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Zu den gängigen Teilzeitmodellen gehört beispielsweise die 30-Stunden-Woche in einer 5-Tage-Arbeitswoche, bei der die tägliche Arbeitszeit entsprechend reduziert wird. Ein weiteres Modell ist die Woche, verteilt auf vier Arbeitstage. Häufig wird der freie Tag genutzt, um das Wochenende zu verlängern. Derartige flexible Arbeitszeitgestaltungen tragen nicht nur zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Sie fördern zusätzlich deren Produktivität und Engagement im Unternehmen.

In der Folge finden Sie unterschiedliche Teilzeitmodelle mit Informationen zum Urlaubsanspruch auf Basis des Mindest-Urlaubsanspruchs gemäß § 3 BUrlG.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 30 Stunden, 5-Tage-Woche

Arbeiten Angestellte 30 Stunden pro Woche verteilt auf fünf Tage, entspricht dies einer regulären Fünftagewoche. Der Mindest-Urlaubsanspruch ist identisch mit dem eines Vollzeitbeschäftigten:

  • Urlaubsanspruch = (5 / 6) * 24 = 20 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 20 Stunden, 4-Tage-Woche

Bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche, verteilt auf vier Tage, ergibt sich folgender Mindest-Urlaubsanspruch:

  • Urlaubsanspruch = (4 / 6) * 24 = 16 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 20 Stunden, 3-Tage-Woche

Wer in Teilzeit 20 Stunden pro Woche an drei Tagen arbeitet, kann den folgenden Urlaubsanspruch ableiten:

  • Urlaubsanspruch = (3 / 6) * 24 = 12 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 20 Stunden pro Woche

Teilzeitbeschäftigte, die 20 Stunden pro Woche arbeiten und keine festen Arbeitstage haben, müssen den Urlaubsanspruch entsprechend ihrer individuellen Arbeitsverteilung berechnen. Ein Beispiel für eine Berechnung könnte sein:

Urlaubsanspruch Teilzeit: 3-Tage-Woche

Sind die 20 Stunden Arbeitszeit auf drei Arbeitstage verteilt, erfolgt die Berechnung wie folgt:

  • Urlaubsanspruch = (3 / 6) * 24 = 12 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 25 Stunden, 5-Tage-Woche

Für eine Teilzeitbeschäftigung von 25 Stunden in einer Fünftagewoche wird der Urlaubsanspruch wie folgt ermittelt:

  • Urlaubsanspruch = (5 / 6) * 24 = 20 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 30 Stunden, 4-Tage-Woche

Bei einer Vier-Tage-Woche mit 30 Stunden pro Woche ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:

  • Urlaubsanspruch = (4 / 6) * 24 = 16 Tage.

Urlaubsanspruch Teilzeit: 15 Stunden in der Woche

Teilzeitbeschäftigte, die 15 Stunden pro Woche arbeiten und keine festen Arbeitstage haben, müssen ihren Urlaubsanspruch entsprechend ihrer individuellen Arbeitsverteilung berechnen.

Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit Schritt-für-Schritt

Die detaillierte Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeit erfolgt zusammengefasst in 3 Schritten:

  1. Wöchentliche Arbeitszeit sowie die Arbeitstage bestimmen.
  2. Verhältnis der Arbeitstage zur Sechstagewoche ermitteln.
  3. Anwendung der Berechnungsformel.

FAQ zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei wechselnden Arbeitstagen?

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte mit wechselnden Arbeitstagen wird anhand der durchschnittlich geleisteten Arbeitstage pro Woche berechnet. Hierzu zählt man alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage eines Jahres und teilt diese durch 52 Wochen.

Haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf denselben Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte haben proportional denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Der Anspruch wird anteilig auf die Anzahl der wöchentlich gearbeiteten Tage umgerechnet.

Gibt es Unterschiede im Urlaubsanspruch bei unterschiedlichen Teilzeitmodellen?

Der individuelle Urlaubsanspruch kann abhängig vom Teilzeitmodell variieren. Entscheidend ist die Anzahl der wöchentlich gearbeiteten Tage, nicht die Stundenanzahl.

Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken, sind nur allgemeiner Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Bitte nehmen Sie qualifizierte juristische Hilfe in Anspruch, wenn Sie konkrete juristische Fragen oder Beratungsbedarf haben.

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