Leitfaden Bildungsurlaub für Arbeitgeber: Rechte, Pflichten und Vorteile

Im beruflichen Kontext sind die kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen sowohl für Mitarbeiter wie für Arbeitgeber essenziell. Bildungsurlaub kann als ein Schlüsselinstrument beruflicher Weiterentwicklung bezeichnet werden. Informationen zur Attraktivität des Konzepts Bildungsurlaub, zu den notwendigen Voraussetzungen und Fristen sowie zum positiven Einfluss auf die Mitarbeitermotivation finden Sie in diesem Blogartikel.

Take-aways zum Bildungsurlaub:

  • Arbeitnehmer haben in 14 von 16 Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.
  • Ziel von Bildungsurlaub ist die politische Bildung, die fachliche Schulung oder die Weiterbildung für ein Ehrenamt.
  • Die Anzahl der bezahlten Freistellung für Bildungsurlaub pro Kalenderjahr variiert von Bundesland zu Bundesland
  • Arbeitgeber können einen Antrag auf Bildungsurlaub in engen Grenzen ablehnen.

Einführung in den Bildungsurlaub: Eine Chance zur Weiterbildung

Für manche Menschen ist Lernen gleichbedeutend mit Anstrengung, Mühe oder dem Auswendiglernen von Vokabeln und Prüfungsvorbereitungen. Doch in einer zunehmend vernetzten, globalisierten und digitalen Welt wird lebenslanges Lernen zur unverzichtbaren Notwendigkeit, um Schritt zu halten. Schon der chinesische Philosoph Lao Tse wusste 570 vor Christus, wie wichtig Bildung und Lernen sind, als er sagte:

„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.“

Im beruflichen Umfeld sind Bildung und lebenslanges Lernen kein Selbstzweck. Aus Mitarbeitersicht ist die fortlaufende Weiterbildung entscheidend, um sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln und nicht von anderen überholt zu werden. Arbeitgeber wiederum sind auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Zukunftsorientierte Arbeitgeber fördern daher die kontinuierliche Weiterbildung mit verschiedenen Mitteln und Maßnahmen. Ein wichtiges Instrument für berufliche Weiterentwicklung ist der Bildungsurlaub.

Definition von Bildungsurlaub

Als Bildungsurlaub bezeichnet man in Deutschland ein gesetzlich verankertes, individuelles Weiterbildungsangebot. Bildungsurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, für eine festgelegte Zahl an Tagen pro Kalenderjahr bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich fortzubilden. Ein wesentliches Ziel von Bildungsurlaub besteht darin, die individuellen beruflichen Kompetenzen zu erhöhen. Ebenso gehören die persönliche Weiterentwicklung sowie die Erweiterung der sozialen oder politischen Bildung zu den angestrebten Zielen.

Bildungsurlaub und seine gesetzliche Grundlage

Bildungsurlaub ist in Deutschland beliebt und wird vom Gesetzgeber unterstützt. Die Ausgestaltung von Bildungsurlaub ist Ländersache und aus diesem Grund von Bundesland zu Bundesland verschieden. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Im Rahmen der länderspezifischen Richtlinien können Arbeitnehmer an speziell als Bildungsurlaub anerkannten Kursen, Seminaren oder Veranstaltungen teilnehmen. Lediglich in Bayern und Sachsen gibt es keine Rechtsgrundlage für Bildungszeit.

Am Beispiel des Bundeslandes Hessen ist ablesbar, wie das Recht auf Bildungsurlaub ausgestaltet ist. Im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz – HBUG) werden in 19 Paragrafen die Grundsätze von Bildungsurlaub erklärt:

  • Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. (§ 1 HBUG)
  • Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder der beruflichen Weiterbildung. (§ 1 HBUG)
  • Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. (§ 2 HBUG)
  • Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. (§ 4 HBUG)
  • Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. (§ 5 HBUG)
  • Der Bildungsurlaub kann nicht in der von den Beschäftigten vorgesehenen Zeit genommen werden, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. (§ 5 HBUG)
  • Die Freistellung kann abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr mehr als ein Drittel der Beschäftigten des Betriebes an nach diesem Gesetz anerkannten Bildungsveranstaltungen teilgenommen haben. (§ 5 HBUG)

 

Die Regelungen des Bundeslandes Hessen haben viele Überschneidungen mit den meisten anderen Ländergesetzen zum Bildungsurlaub oder zur Bildungszeit. Unterschiede bestehen unter anderem bei der Anzahl der freien Tage pro Jahr, bei der Möglichkeit, den Bildungsurlaub über mehrere Jahre zusammenzulegen und bei der Frage, wann Bildungsurlaub abgelehnt werden kann.

 

Die Links zu allen 14 Landesgesetzen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Bundesland Link zum Gesetz über Bildungsurlaub
Baden-Württemberg Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Berlin Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)
Brandenburg Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz BbgWBG)
Bremen Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
Hamburg Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz (HBGBildUrlG)
Hessen Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE)
Mecklenburg-Vorpommern Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern BfG M-V)
Niedersachsen Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz NBildUG)
Nordrhein-Westfalen Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG))
Rheinland-Pfalz Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz BFG)
Saarland Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
Sachsen-Anhalt Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz BiFreistG ST)
Schleswig-Holstein Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG)
Thüringen Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)
Bayern Kein Gesetz zum Bildungsurlaub
Sachsen Kein Gesetz zum Bildungsurlaub

Bildungsurlaub: Welche Kosten der Arbeitgeber trägt

Arbeitgeber sind während des Bildungsurlaubs ihrer Mitarbeiter verpflichtet, deren Lohn oder Gehalt weiter zu zahlen. Bildungsurlaub ist in diesem Fall mit Erholungsurlaub vergleichbar.

Die direkten Kosten für die Weiterbildung, beispielsweise Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie eventuelle Fahrt- und Unterkunftskosten fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Sie müssen von den Mitarbeitern getragen werden.

Weiterbildungsurlaub: Investition in die berufliche Zukunft Ihrer Mitarbeiter

Bildungsurlaub stellt aus Sicht des Arbeitnehmers eine wertvolle Gelegenheit dar, sich beruflich weiterzuentwickeln und persönlich zu wachsen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer bei einem Sprachkurs während des Bildungsurlaubs seine Kompetenzen erweitern und neue Kulturen kennenlernen. Bildungsurlaub ermöglicht es Mitarbeitern, sich zeitweise von ihrem Arbeitsalltag zu lösen und bestehende Fähigkeiten zu vertiefen.

Bildungsurlaub kann nicht nur die berufliche Perspektive erweitern. Ein weiterer und aus Arbeitnehmersicht nicht zu unterschätzender Effekt bezieht sich auf die Motivation und das Engagement am Arbeitsplatz. Die Unterstützung und Ermutigung des Arbeitgebers, Bildungsurlaub einzureichen, kann die Mitarbeitermotivation und die Loyalität signifikant steigern. Darüber hinaus hilft der Bildungsurlaub Arbeitnehmern dabei, den Horizont zu erweitern und frische Ideen und Impulse in den Arbeitsalltag einzubringen, wovon Arbeitgeber und Kollegen profitieren. Durch die Förderung kontinuierlicher Weiterbildung bleibt das Unternehmen technologisch und fachlich am Puls der Zeit.

Wichtig: Der Arbeitgeber übernimmt während des Bildungsurlaubs die reguläre Gehaltszahlung. Kosten für Unterbringung, Logis oder die Kursgebühren übernimmt er nicht. Einzelne Bundesländer bieten jedoch auch hier Lösungen für Beschäftigte. Ein Beispiel ist der Weiterbildungsbonus PLUS, den die Freie und Hansestadt Hamburg anbietet. Er übernimmt bis zu 50 % der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme. Die Förderung ist auf 500 Euro pro Jahr und Person gedeckelt. Alle weiteren Kosten können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bildungszeit vs. Bildungsurlaub – mehrere Begriffe für ein Recht auf Bildung

Der Unterschied zwischen den Begriffen Bildungsurlaub und Bildungszeit liegt lediglich in der Terminologie, die je nach Bundesland variiert. Sowohl Bildungszeit wie Bildungsurlaub und der umgangssprachliche Begriff Bildungsferien beziehen sich auf das Recht von Beschäftigten, bis zu fünf Tage bezahlten Urlaub für die berufliche oder politische Weiterbildung zu nehmen.

Während "Bildungsurlaub" der allgemeinere Ausdruck ist, wird in Baden-Württemberg spezifisch der Begriff "Bildungszeit" verwendet.

Bildungsurlaub im Ausland: Wann möglich?

Bildungsurlaub im Ausland ist nach den verschiedenen Landesgesetzen zum Bildungsurlaub grundsätzlich erlaubt. Grundvoraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Bildungsanbieter und das Programm bestimmte Qualitäts- und Bildungskriterien erfüllen.

Die Weiterbildungsmaßnahme im Ausland muss von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes anerkannt sein. Dies bedeutet für die Praxis, dass der Inhalt der Bildungsveranstaltung einen beruflichen Bezug aufweisen oder die politische Bildung fördern muss.

Ein typisches Beispiel für anerkannte Bildungsurlaube im Ausland sind Sprachurlaube, bei denen Teilnehmende ihre Sprachkenntnisse in Englisch, Spanisch oder Französisch verbessern können. Solche Angebote müssen neben dem Sprachunterricht auch das Verständnis für andere Kulturen fördern, um den Anforderungen an einen Bildungsurlaub gerecht zu werden.

Praxisbeispiel Bildungsurlaub Ausland

Ein Mitarbeiter eines Softwarekonzerns aus Hessen arbeitet mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden. Seit Neuestem gehören Kunden aus Spanien und Südamerika zu seinem wichtigsten Klientel. Auch wenn der Angestellte aufgrund seiner Schulbildung gut Spanisch spricht, interessiert er sich für einen Bildungsurlaub in einer Sprachschule in Spanien.

Im Internet findet er das Konzept der Sprachschule Taronja aus Valencia. Sie bietet individuelle Sprachkurse an, die als Bildungsurlaub in Hessen anerkannt sind. Ein Intensivkurs in der Sprachschule mit Konversationsunterricht kostet den Mitarbeiter ab 235 Euro pro Woche. Zusätzlich muss er die Reisekosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen.

Die besten Angebote für Bildungsurlaub finden Sie bei spezialisierten Reiseanbietern oder im Internet.

Bildungszeit für Weiterbildung: Wie Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen

Der Antrag auf Bildungsurlaub lässt sich für einen Mitarbeiter in fünf simplen Schritten durchführen:

  1. Recherche im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslands nach den Vorgaben und Rahmenbedingungen für Bildungsurlaub.
  2. Aussuchen eines passenden Kurses oder eines Seminars bei einem offiziell anerkannten Bildungsurlaubsanbieter. Kontaktaufnahme und Anmeldung.
  3. Nach der Anmeldung erhält der Antragsteller vom Kursveranstalter alle notwendigen Informationen und Dokumente, um den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen.
  4. Rechtzeitiger Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber. In der Regel muss der schriftliche Antrag vier bis neun Wochen vor Beginn des Seminars (unterschiedliche Regelungen je Bundesland), beim Arbeitgeber vorliegen. Der Antrag muss alle wesentlichen Informationen zum Anbieter, zur Zielgruppe und zu den Lernzielen enthalten.
  5. Der Arbeitgeber bearbeitet den Antrag auf Bildungsurlaub und genehmigt diesen. Im Falle einer Ablehnung muss der Arbeitgeber eine nachvollziehbare Begründung liefern, warum die Bildungsferien nicht genehmigt werden konnten.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?

Arbeitnehmer haben in 14 von 16 Bundesländern einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Unter gewissen Bedingungen kann der Arbeitgeber trotz dieses Rechtsanspruchs die Bewilligung für Bildungsurlaub verweigern. Ein wesentlicher Grund besteht beispielsweise darin, dass die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt werden oder die ausgewählte Fortbildung keinen Bezug zur beruflichen oder politischen Weiterbildung hat.

Wurde der Antrag auf Bildungsurlaub zu spät gestellt, kann der Arbeitgeber diesen ebenfalls ablehnen. Ähnliches gilt, wenn in einem Kalenderjahr bereits eine Anzahl von Beschäftigten Bildungsurlaub eingereicht oder genutzt hat. In Brandenburg gilt beispielweise für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte, dass maximal 30 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr einen Anspruch auf Bildungszeit haben. In anderen Bundesländern wird der Gesamtanspruch auf 50 % der Beschäftigten beschränkt.

Sollte der Arbeitgeber die Freistellung verweigern, steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, die Entscheidung arbeitsrechtlich prüfen zu lassen. Es ist von Bedeutung, dass der Arbeitgeber die Ablehnungsgründe deutlich und fristgerecht kommuniziert. Dies sollte mindestens drei Wochen vor dem geplanten Bildungsurlaub geschehen.

FAQ zum Thema Betriebsurlaub:

Bildungsurlaub vs. Sonderurlaub: Was sind die Unterschiede?

Bildungsurlaub kann als eine gesetzlich verankerte Freistellung von der Arbeit definiert werden. Bildungszeit ermöglicht es Arbeitnehmern, an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, während ihr Gehalt weitergezahlt wird. Sonderurlaub bezeichnet im Gegensatz eine Freistellung aus besonderen persönlichen Gründen, wie etwa Hochzeit, Geburt eines Kindes oder aufgrund eines Todesfalls in der Familie. Der Arbeitnehmer erhält eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bildungsurlaub mit Kindern: möglich und sinnvoll?

Die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Bundesländer enthalten kein Verbot, Kinder oder die Familie am Ort der Weiterbildung unterzubringen. Entscheidend ist, dass die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsmaßnahme im Vordergrund steht. Die Familienoption kann besonders für Alleinerziehende sinnvoll sein, um berufliche Weiterbildung mit familiärer Zeit zu verbinden.

Gehört Yoga auch zu den anerkannten Maßnahmen im Rahmen eines Bildungsurlaubs?

Yoga kann als anerkannte Maßnahme im Rahmen eines Bildungsurlaubs gelten. Dies legt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2019 nahe (10 Sa 2076/18). Das Gericht betonte, dass der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit auszulegen ist und Maßnahmen, die der Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern unter den Bedingungen des technischen und sozialen Wandels förderlich sind, darunter fallen können. Aus dem Urteil folgt, dass ein Yogakurs, der systematisch Wissen vermittelt, als Bildungsurlaub anerkannt werden kann.

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