Urlaubsanspruch & Mutterschutz:
Fakten und Praxisbeispiele

Die besonderen Schutzfristen für werdende Mütter, die als Mutterschutz bezeichnet werden, sind zentrale Bestandteile des deutschen Arbeitsrechts. Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen auch während der Mutterschutzfristen ihren vollen Urlaubsanspruch behalten.

Für Unternehmen, Führungskräfte und HR-Professionals ist es essenziell, sich mit den gesetzlichen Vorgaben zum Mutterschutz vertraut zu machen, um eine faire und gesetzeskonforme Handhabung zu gewährleisten. Dieser Artikel erklärt, welcher Urlaubsanspruch Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes zusteht.

Take-aways zum Urlaubsanspruch während Mutterschutz

  • Zeiten des Mutterschutzes werden gewertet, als hätte die Mitarbeiterin regulär gearbeitet.
  • Während der Schutzfristen im Mutterschutz erwirbt eine Arbeitnehmerin einen Urlaubsanspruch.
  • Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet den rechtlichen Rahmen rund um alle Fragen zu Mutterschutz und Urlaubsanspruch.

Was Unternehmen zum Thema Mutterschutz wissen müssen

Der Mutterschutz ist eine gesetzlich geregelte Schutzfrist für werdende Mütter, die sowohl vor als auch nach der Geburt eines Kindes gilt. In Deutschland regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die Details dieser wichtigen Schutzfrist.

Der Gesetzgeber erklärt im § 3 MuSchG, dass der Mutterschutz:

  • Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und
  • Acht Wochen nach der Geburt endet.

In besonderen Fällen, wie Mehrlings- oder Frühgeburten, kann die Schutzfrist verlängert werden. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Mitarbeiterin in dieser Zeit nicht beschäftigen. Eine werdende Mutter erhält während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss vom Arbeitgeber, um ihr bisheriges Nettoeinkommen zu sichern.

Abgrenzung Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

In Bezug auf die Schwangerschaft einer Angestellten sind für Arbeitgeber die drei Begriffe Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld wesentlich. Sie müssen klar voneinander abgegrenzt werden.

Der Mutterschutz bezieht sich auf einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung vor und nach der Geburt des Kindes. Die Elternzeit kann als eine langfristige Freistellung von der Arbeit definiert werden. Das Elterngeld dient in Deutschland als finanzielle Unterstützung für Vater und Mutter in den ersten Monaten oder Jahren nach der Geburt des Kindes.

Urlaubsanspruch Mutterschutz – so viel Urlaub steht werdenden Müttern zu

Grundsätzlich bleibt der Urlaubsanspruch einer Mitarbeiterin während des Mutterschutzes bestehen. Die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes mindern den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht. Während des Mutterschutzes kann kein Erholungsurlaub eingereicht werden, da eine Arbeitnehmerin während der Schutzfristen von ihrer Tätigkeit freigestellt ist. Die Zeit des Mutterschutzes wird in Bezug auf den Urlaubsanspruch so behandelt, als hätte die Frau in dieser Zeit gearbeitet.

Resturlaub aus der Zeit vor dem Mutterschutz verfällt nicht, sondern kann nach Ende des Mutterschutzes und einer anschließenden Elternzeit im laufenden oder nächsten Kalenderjahr genommen werden. Dies erklärt der § 24 des MuSchG:

„Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.“

Unterschied: Urlaubsanspruch Mutterschutz vs. Elternzeit

Im Gegensatz zum Mutterschutz kann der Urlaubsanspruch während der Elternzeit teilweise reduziert werden. Arbeitgeber können den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Aus Arbeitgebersicht ist es wichtig, die Kürzung des Erholungsurlaubs schriftlich anzukündigen. Andernfalls bleibt der volle Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin in Elternzeit bestehen.

Elternzeit kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden, insgesamt also drei Jahre. Sie kann als vollständige Freistellung oder in Teilzeit genommen werden. Bis zu 24 Monate Elternzeit können seit 2015 zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes verbraucht werden. Insgesamt lässt sich die Elternzeit in drei Blöcke aufteilen. Die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeit finden sich im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).

Wie wirkt sich ein halber Monat Mutterschutz auf den Urlaubsanspruch aus?

Die Zeiträume, in denen eine Mitarbeiterin aufgrund eines Beschäftigungsverbots im Mutterschutz nicht arbeiten durfte, werden so behandelt, als hätte sie in dieser Zeit gearbeitet. Dies gilt sowohl für die Mutterschutzfristen als auch für die Zeiten, in denen schwangere Angestellte aufgrund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten dürfen.

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs gilt auch der § 5 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG):

Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“

Urlaubsanspruch Mutterschutz berechnen – ein Praxisbeispiel

Eine Mutter geht zum 13. Mai 2024 in Mutterschutz. Die Angestellte hat einen arbeitsvertraglich geregelten Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Nach Ende des Mutterschutzes hat die Mitarbeiterin 2 Jahre Elternzeit eingereicht.

  • Beginn des Mutterschutzes: 13. Mai 2024 (6 Wochen vor Geburt)
  • Geburtstermin: 24. Juni 2024
  • Ende des Mutterschutzes: 19. August 2024 (8 Wochen nach Geburt)
  • Eintritt in die Elternzeit: 20. August 2024

Der Arbeitgeber kann für jeden vollen Monat Elternzeit den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Er kürzt somit den Anspruch auf Urlaub der Mitarbeiterin für die Monate September bis Dezember 2024 um 10 Tage. Für das Jahr 2024 stehen der Mitarbeiterin 20 Tage Erholungsurlaub zu.

FAQ zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Wie wird der Urlaub im Beschäftigungsverbot berechnet?

Sowohl während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots und während der Mutterschutzfristen bleibt der arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch bestehen. Er darf nicht gekürzt werden. Das Beschäftigungsverbot und die Mutterschutzfristen werden wie reguläre Arbeitszeiten behandelt.

Wie viel Urlaubsanspruch hat man im Mutterschutz?

Der volle gesetzliche Jahresurlaubsanspruch bleibt während des Mutterschutzes bestehen. Es erfolgt keine Kürzung aufgrund der Schutzfristen.

Warum haben werdende Mütter einen Urlaubsanspruch im Mutterschutz?

Der Urlaubsanspruch bleibt im Mutterschutz bestehen, um die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass Mütter während und nach dem Mutterschutz nicht benachteiligt werden und ihren vollen Urlaubsanspruch nutzen können.

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