Sonderurlaub für Umzug:
Arbeitsrecht und Kulanz von Arbeitgebern

In einer dynamischen, globalisierten und vom Fachkräftemangel geprägten Arbeitswelt ist es für Unternehmen essenziell, mitarbeiterzentriert zu denken und zu handeln. Wenn Beschäftigte aus privaten oder beruflich bedingten Gründen umziehen, steht immer wieder die Frage nach Sonderurlaub für den Umzug im Raum. Dieser Artikel liefert einen umfangreichen Überblick darüber, was HR-Professionals, Führungskräfte und Unternehmer über Sonderurlaub für Umzüge wissen müssen.

Take-aways zum Sonderurlaub Umzug

  • Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für Umzug ist im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen.
  • Bei Umzügen, die aus nachvollziehbaren betrieblichen Gründen erfolgen, haben Mitarbeiter Anspruch auf Sonderurlaub.
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge legen fest, wie innerhalb eines Unternehmens mit Sonderurlaub für Umzug umgegangen wird.
  • Die Entscheidung über Sonderurlaub für private Umzüge liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Gibt es Sonderurlaub für Umzug? Mythen und Fakten

Viele Arbeitnehmer sind überzeugt, dass ihnen automatisch ein freier Tag für den Umzug gesetzlich zusteht. Dies ist allerdings ein weitverbreiteter Mythos. Arbeitgeber sind nach deutschem Recht nicht generell verpflichtet, Sonderurlaub für private Umzüge zu gewähren.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer Sonderurlaub bei besonderen persönlichen Ausnahmesituationen beantragen. Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) spricht von einer vorübergehenden Verhinderung, bei der der Anspruch auf Vergütung weiterhin bestehen bleibt. Grundvoraussetzung für Sonderurlaub ist, dass die Abwesenheit nicht lange dauert (eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit) und dass der Beschäftigte keine Schuld an der der Abwesenheit trägt.

Typische Gründe für Sonderurlaub sind:

Auch für einen beruflich veranlassten Umzug kann Sonderurlaub beantragt werden. Entscheidend ist, dass der Umzug im Interesse des Unternehmens und nicht ausschließlich privater Natur ist. Da es keine gesetzliche Regelung zum Umfang und zur Genehmigung von Sonderurlaub gibt, sind viele Arbeitgeber auch bei privaten Umzügen kulant. Sie gewähren ihren Mitarbeitern ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Tag Sonderurlaub. Ein solches Vorgehen kann motivationsfördernd wirken und einen Mitarbeiter fest ans Unternehmen binden.

Sonderurlaub für Umzug: Ein Überblick für Arbeitgeber

Der Hauptgrund, warum für einen privaten Umzug kein Sonderurlaub gewährt werden muss, liegt in der arbeitsrechtlichen Interpretation des § 616 BGB. Sonderurlaub ist ausschließlich für außergewöhnliche Umstände vorgesehen. Ein Todesfall im engsten Familienumfeld liegt aus nachvollziehbaren Gründen außerhalb der eigenen Kontrolle des Arbeitnehmers. Der Todesfall stellt für ihn eine besondere Ausnahmesituation dar. Aus diesem Grund kann der Arbeitnehmer Sonderurlaub beantragen und erhalten.

Ein privater Umzug gilt im Gegensatz als eine „selbst herbeigeführte“ Situation. Aus diesem Grund besteht keine Berechtigung auf Sonderurlaub. In einigen Fällen können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Sonderregelungen enthalten, die Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen auch Sonderurlaub für private Umzüge gewähren.

Freier Tag für beruflich bedingten Umzug

Anders sieht es aus, wenn der Umzug beruflich oder dienstlich notwendig ist. Das VGH München entschied im Jahr 2022 zum Beispiel (6 ZB 21.873), dass die Gewährung von Sonderurlaub für einen versetzungsbedingten Umzug genehmigt werden muss.

Im verhandelten Fall wurde ein Beamter mit zugesagter Umzugskostenvergütung versetzt. Er hatte für die Zeit des Umzugs eine Woche Erholungsurlaub genehmigt bekommen. Im Rahmen des genehmigten Urlaubs beantragte er zusätzlich Sonderurlaub für den Umzug. Dieser wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ein bereits genehmigter Antrag auf Erholungsurlaubs vorliegen würde.

Die Richter erkannten in ihrer Urteilsbegründung an, dass „ein versetzungsbedingter Umzug einen wichtigen Grund zum Abbruch von Erholungsurlaub darstellt, da der Wohnortwechsel nicht allein „Privatsache“ des Beamten war, sondern durch seine Versetzung dienstlich veranlasst wurde. Ein solcher Umzug steht wegen seines dienstlichen Anlasses dem Zweck des Erholungsurlaubs entgegen, Raum zur persönlichen Lebensgestaltung zu geben und es zu ermöglichen, sich zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen.“

Das Urteil des VGH München ist nicht nur auf Beamten anwendbar, sondern gilt für alle Beschäftigten. Um der Anordnung des Arbeitgebers Folge leisten zu können, an einem anderen Arbeitsort zu arbeiten, steht ihnen Sonderurlaub zu. In der Regel ist ein Tag Sonderurlaub ausreichend. Wird der Arbeitnehmer an einen weit entfernten Ort oder ins Ausland versetzt, können mehrere Tage ebenfalls gerechtfertigt sein.

Tarifvertrag und TVöD: Urlaubsregelungen bei Umzug

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird der Sonderurlaub für Ereignisse wie die Geburt eines Kindes, einen Todesfall oder einen betrieblich veranlassten Umzug als „Arbeitsbefreiung“ bezeichnet. Gemäß § 29 TVöD erhalten Beschäftigte bei einem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort einen Tag Sonderurlaub.

Info: Der Unterpunkt 3 des § 29 TVöD legt nahe, dass auch ein privater Umzug als ein „begründeter Fall“ für eine Arbeitsbefreiung gewertet werden kann. Im Gesetz heißt es: „In begründeten Fällen kann bei Verzicht auf das Entgelt kurzfristige Arbeitsbefreiung gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.“

Wie oft kann Sonderurlaub für Umzug gewährt werden?

Bei einem betriebsbedingten Umzug, z. B. wenn der Firmensitz verlegt wird oder der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird, gewähren die meisten Arbeitgeber zwischen 1 bis 3 Arbeitstage Sonderurlaub. In Ausnahmefällen, wenn der neue Wohnort sehr weit entfernt ist, sind auch weitere Tage Sonderurlaub möglich. Wird ein Beschäftigter während eines Kalenderjahres mehrfach versetzt und sind die Umzüge notwendig, kann Sonderurlaub des Öfteren genehmigt werden.

Die genaue Anzahl der Sonderurlaubstage und das Verhalten des Arbeitgebers bei wiederholten Umzügen in einem Kalenderjahr hängt zusammenfassend vom Einzelfall, den Umständen des Umzugs und den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.

Gesetzlicher Sonderurlaub bei Umzug: Was besagt das Arbeitsrecht?

Zusammenfassend gelten die folgenden 4 Punkte bei der Beantwortung der Frage, ob Arbeitnehmern aus gesetzlicher Sicht Sonderurlaub für einen Umzug zusteht:

  • Das Arbeitsrecht sieht keinen generellen Anspruch auf Sonderurlaub vor.
  • Ist der Umzug betrieblich veranlasst, steht dem Mitarbeiter Sonderurlaub zu.
  • Für private Umzüge ist die Gewährung von Sonderurlaub eine Ermessensentscheidung.
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln häufig, wie betriebsintern mit Sonderurlaub umgangen wird.

Weitere Antworten zum Sonderurlaub bei Umzug:

Wie viel Sonderurlaub erhalten Arbeitnehmer bei einem Umzug?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch für Sonderurlaub bei einem Umzug. Ist der Umzug betrieblich bedingt, erhalten Arbeitnehmer auf Grundlage von § 616 BGB in der Regel 1 bis 3 Tage Sonderurlaub. Bei einem privaten Umzug wird aus Kulanz des Arbeitgebers häufig ein Tag Sonderurlaub gewährt.

Wie beantragen Arbeitnehmer einen Tag Sonderurlaub für Umzug?

Die Beantragung von Sonderurlaub ist individuell und betriebsinternen geregelt. In den meisten Fällen ist es ausreichend, vorab mit dem Vorgesetzten zu sprechen und im Anschluss einen schriftlichen Antrag auf Sonderurlaub einzureichen.

Warum kann es aus motivatorischen Gründen sinnvoll sein, einen freien Tag für den Umzug zu gewähren?

Umzüge sind grundsätzlich mit einem hohen persönlichen Aufwand verbunden. Selbst wenn kein Rechtsanspruch auf Sonderurlaub bei einem privaten Umzug besteht, können Arbeitgeber aus motivatorischen Gründen Sonderurlaub für Umzug gewähren. Arbeitnehmer danken es kulanten Arbeitgebern und fühlen sich durch den zusätzlichen freien Tag wertgeschätzt.

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