Bundesurlaubsgesetz:
Was Unternehmen zum BUrlG wissen müssen

„Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“  (§ 1 BurlG)

Was sich heute im Bundesurlaubsgesetz einfach liest und ein Grundrecht für deutsche Arbeitnehmer geworden ist, war vor 130 Jahren eine kleine Revolution. Bezahlter Urlaub hat seine Wurzeln im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, im Zeitalter der Industrialisierung.

Take-aways zum Bundesurlaubsgesetz

  • Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch auf bezahlten Urlaub in Deutschland.
  • Das BUrlG trat am 01.01.1963 in Kraft.
  • Deutsche und europäische Gerichtsurteile haben einen signifikanten Einfluss auf die Themen Urlaubsabgeltung, Resturlaub sowie den Verfall von Urlaubsansprüchen.

Die ersten Schritte in Richtung eines Rechts auf bezahlten Urlaub wurden in Deutschland 1903 unternommen, als Brauereiarbeiter in einem Tarifvertrag einen bezahlten Urlaubsanspruch durchsetzten. Im Laufe der Zeit wurde der Anspruch auf bezahlten Urlaub in Deutschland durch Kollektivregelungen und Tarifverträge weiter ausgebaut.

International sind die Regelungen zu bezahltem Urlaub sehr verschieden. In den USA erhalten Arbeitnehmer zu Beginn einer Festanstellung in der Regel 10 Tag bezahlten Urlaub. In Brasilien hingegen sind 30 bezahlte Urlaubstage Standard. In vielen europäischen Ländern liegen die Mindestansprüche zwischen 20 und 30 Tagen. Deutschland liegt mit 20 bis 24 Tagen im europäischen Mittelfeld.

Völkerrechtliche Vorgaben garantieren Beschäftigten einen Mindesturlaub, wobei fraglich ist, ob dieses Recht in jedem Land umgesetzt wird. Unter anderem sieht das Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vor, dass jeder Beschäftigte Anspruch auf mindestens drei Wochen bezahlten Jahresurlaub hat. In der Europäischen Union ist der Mindesturlaub auf vier Wochen pro Kalenderjahr festgelegt.

Dieser Artikel beschäftigt sich im Detail mit dem für deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer geltenden Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Im ersten Schritt werden die wichtigsten Inhalte der einzelnen Paragrafen des Gesetzes vorgestellt. Des Weiteren wird auf typische Fragestellungen rund um das Bundesurlaubsgesetz eingegangen. Im letzten Teil der Abhandlung erfahren Sie, welchen Einfluss aktuelle deutsche und europäische Gerichtsurteile auf Ihr Unternehmen und die Gewährung von Erholungsurlaub haben.

Das Bundesurlaubsgesetz in Kurzform

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt seit 1. Januar 1963 in Deutschland. Es regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub. Ziel des Gesetzes ist es, den sozialen Arbeitsschutz zu gewährleisten und den Beschäftigten eine angemessene Erholungszeit zu sichern.

Das Bundesurlaubsgesetz wird von europäischen Regelungen des Arbeitsrechts beeinflusst. Die EU-Richtlinie 2003/88/EG, die in der Europäischen Union Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung thematisiert, legt zum Beispiel Mindeststandards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten und den Urlaubsanspruch fest.

Die wichtigsten Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes in Kurzform

  • § 1 Urlaubsanspruch: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
  • § 2 Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende.
  • § 3 Dauer des Urlaubs: Mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche.
  • § 4 Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit.
  • § 5 Teilurlaub: Bei unterjährigem Ausscheiden oder Beginn im Unternehmen wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
  • § 6 Ausschluss von Doppelansprüchen: Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, wenn dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt wurde.
  • § 7 Übertragbarkeit und Abgeltung: Urlaub sollte im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Übertragung oder Urlaubsrückstellung sind bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Konnte Erholungsurlaub beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht genommen werden, wird er finanziell abgegolten.
  • § 8 Erwerbstätigkeit während Urlaub: Während eines genehmigten Erholungsurlaubs darf ein Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
  • § 9 Erkrankung während des Urlaubs: Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet.
  • § 10 Medizinische Rehabilitation und Vorsorge: Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Dies ist der Fall, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
  • § 11 Urlaubsentgelt: Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn.
  • § 12 Urlaub und Heimarbeit: Spezifische Vorgaben für Heimarbeiter.
  • § 13 Unabdingbarkeit: Tarifverträge können abweichende Vorschriften zum Erholungsurlaub enthalten. Von den Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes darf niemals zuungunsten des Mitarbeiters abgewichen werden.
  • § 14 Berlin-Klausel: Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch im Land Berlin.
  • § 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen: Die urlaubsrechtlichen Bestimmungen bestimmter Bundesgesetze, beispielsweise des Arbeitsplatzschutzgesetzes bleiben unberührt. Spezifische Regelungen für NS-Opfer und Arbeitnehmer mit Handicap aus landesrechtlichen Gesetzen bleiben bestehen.

Bundesurlaubsgesetz Mindesturlaub: Das gilt im Arbeitsrecht

Der Mindesturlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Er beträgt:

  • 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
  • 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche.

Unternehmen können darüber hinaus großzügigere Regelungen treffen. Entscheidend ist, dass die Urlaubsplanung die betrieblichen Belange berücksichtigt, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen. Arbeitgeber sollten vor allem in Zeiten eines Arbeitnehmermarkts und eines vorherrschenden Fachkräftemangels ein faires System zur Urlaubsvergabe etablieren, das soziale Kriterien berücksichtigt. Negativ empfundene Urlaubsregelungen könnten ansonsten einen Wettbewerbsnachteil ergeben. Dies ist vor allem der Fall, wenn unzufriedene Mitarbeiter in anderen Unternehmen eine lukrativere Urlaubsregelung und bessere Rahmenbedingungen finden und kündigen.

Einen intensiveren Einblick zum gesetzlichen Urlaubsanspruch in Deutschland erhalten Sie im folgenden timetape-Artikel:

Orientierung: So viele Urlaubstage erhalten Mitarbeiter in Deutschland

In Deutschland haben Arbeitnehmer gemäß einer Untersuchung von StepStone im Durchschnitt einen Urlaubsanspruch zwischen 28,3 bis 29,5 Tagen pro Jahr. Die genaue Anzahl der bezahlten Urlaubstage ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie Branche, Region und Personalverantwortung. Das Statistische Bundesamt gibt für 2022 über alle Branchen einen durchschnittlichen Urlaubsanspruch von 31,8 Tagen aus. (Quelle: Destatis)

Die Anzahl der Urlaubstage variiert je nach Bundesland. Gemäß einer Erhebung von Compensation Partner aus dem Jahr 2020 kommen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg im Durchschnitt auf 28,8 Urlaubstage. Der Wert in Bayern liegt mit 28,3 Tagen marginal darunter. In den neuen Bundesländern ist der durchschnittliche Erholungsurlaub mit 27,6 Tagen geringer.

Zusammenfassend liegen die durchschnittlichen Urlaubstage deutscher Arbeitnehmer weit über dem gesetzlichen Mindesturlaub, den das Bundesurlaubsgesetz in § 3 BUrlG vorschreibt.

Bundesurlaubsgesetz und Resturlaub

Der Erholungsurlaub eines Kalenderjahres muss bis zum Ende des Jahres genommen werden. Dies bestimmt der § 7 im Unterpunkt 3. Bei dringenden betrieblichen Gründen kann er ins nächste Jahr übertragen werden. Ist eine Übertragung möglich, muss der verbleibende Urlaub aus dem vorherigen Kalenderjahr bis zum 31. März gewährt und genommen werden.

Bei der Planung des Urlaubs müssen die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Kann der Urlaub nicht zusammenhängend gewährt werden, muss ein Urlaub mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Bundesurlaubsgesetz und Sonderurlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt in Deutschland den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Ein Anspruch auf Sonderurlaub wird im BUrlG nicht direkt thematisiert. Die Bezeichnung Sonderurlaub bezieht sich per Definition auf eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die zusätzlich zum regulären Jahresurlaub gewährt wird. Sonderurlaub wird aufgrund von persönlichen Ausnahmesituationen gewährt.

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Sonderurlaub finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer im § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Gesetzgeber erklärt, dass Arbeitnehmer nicht das Recht auf Vergütung verlieren, wenn sie aufgrund persönlicher Gründe für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert sind.

Die Grundlage für Sonderurlaub ist gesetzlich nicht festgelegt. Typische Gründe sind:

  • Hochzeit.
  • Geburt eines Kindes.
  • Todesfall eines nahen Angehörigen.
  • Ein beruflich bedingter Umzug.
  • Unterstützung von kranken Angehörigen.
  • Gerichtstermine.

Die Dauer des Sonderurlaubs variiert je nach Anlass und kann von einem bis zu mehreren Tagen betragen.

Einen intensiveren Einblick zum Thema Sonderurlaub erhalten Sie im folgenden timetape-Artikel:

Bundesurlaubsgesetz: Regelungen für Beschäftigte in Teilzeit

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen Urlaub pro Jahr bei einer Sechstagewoche oder 20 Tagen bei einer Fünftagewoche gilt für jeden Beschäftigten in Deutschland. Um die Urlaubstage für Teilzeitkräfte zu berechnen, wird die Anzahl der Urlaubstage anteilig und basierend auf den tatsächlich geleisteten Arbeitstagen pro Woche berechnet.

Beispiel: Arbeitet ein Teilzeitmitarbeiter an drei Tagen pro Woche und hat das Unternehmen 30 Urlaubstage pro Jahr für Vollzeitkräfte festgelegt, so ergibt sich folgende Kalkulation:

30 Urlaubstage / 5 Arbeitstage * 3 Arbeitstage = 18 Urlaubstage

Rechnerisch hat der in Teilzeit Beschäftigte ebenfalls 6 Wochen Erholungsurlaub, da er pro Teilzeit-Arbeitswoche 3 Urlaubtage einreicht.

Wichtig: Bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit bleibt der Urlaubsanspruch erhalten und muss für die verschiedenen Zeitabschnitte gesondert berechnet werden.

Einen intensiveren Einblick zum Thema Urlaubsanspruch bei Teilzeit erhalten Sie im folgenden timetape-Artikel:

Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch in der Probezeit

In Deutschland haben Arbeitnehmer bereits während der Probezeit Anspruch auf Urlaub. Dieses Recht auf Erholungsurlaub wird von manchen Arbeitgebern missverstanden. Sie kommunizieren, dass Urlaub erst nach der Probezeit genommen werden kann, was falsch ist.

Jeder Arbeitnehmer hat, unabhängig von der Dauer der Probezeit, einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der volle Urlaubsanspruch wird auf Grundlage von § 4 BUrlG nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit erworben. Während der Probezeit, die in Deutschland in der Regel sechs Monate dauert, erwerben Arbeitnehmer anteilig Urlaubstage. Für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit erhalten sie ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Wird ein Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, hat er Anspruch auf den bereits angesammelten Urlaub. Sollte der Urlaub nicht genommen werden können, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage finanziell abgelten.

Bundesurlaubsgesetz: Wesentliche Gerichtsurteile zum Erholungsurlaub

  • Urteil vom 19. Februar 2019 (9 AZR 423/16): Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub nur dann am Ende des Kalenderjahres verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, seinen Urlaub zu nehmen. Der Arbeitgeber muss klar und beweisbar darauf hingewiesen haben, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht rechtzeitig beantragt wird. Eine allgemeine Mitteilung genügt nicht.
  • Urteil vom 22. Dezember 2022 (9 AZR 266/20): Das BAG stellte klar, dass die Verjährungsfrist für Urlaubsansprüche erst beginnt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitteilungspflichten nachgekommen ist.
  • Urteil vom 31. Januar 2023 (9 AZR 456/20): In diesem wegweisenden Urteil wurde klargestellt, dass nicht genommener Urlaub, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, finanziell abzugelten ist.
  • Urteil vom 6. November 2018 (C-684/16): Der EuGH entschied, dass nationale Regelungen, die den Verlust von Urlaubsansprüchen bei Nichtantragstellung im Bezugszeitraum vorsehen, gegen das Unionsrecht verstoßen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer in der Lage ist, seinen Urlaub zu nehmen, andernfalls verfällt der Anspruch nicht automatisch.
  • Urteil vom 18. Januar 2024 (C-218/22): Der EuGH bestätigte, dass Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet haben. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, nachzuweisen, dass er alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Arbeitnehmer zur Inanspruchnahme des Urlaubs zu bewegen.

FAQ zum Thema Bundesurlaubsgesetz

Kann der Resturlaub über den 31.3 hinaus übertragen werden?

In der Regel endet eine Übertragungsmöglichkeit von Erholungsurlaub auf das Folgejahr am 31. März. Bei außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise bei langer Krankheit, kann eine längere Übertragungsfrist in Betracht gezogen werden.

Was sagt das Bundesurlaubsgesetz aus?

Es regelt den Mindesturlaubsanspruch und die Bedingungen für Gewährung, Übertragung und Abgeltung von Urlaubstagen.

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit?

Bei Krankheit kann der Urlaub grundsätzlich bis zu 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres genommen werden, sofern die Erkrankung den Urlaubsantritt unmittelbar behindert hat.

Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss:
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